Ablauf einer Therapie
Erstgespräch
Wenn Sie und ihr Kind sich in einer Tiefwetter-Phase befinden, kann eine psychotherapeutische Vorstellung sinnvoll sein. Hierzu vereinbaren Sie in meiner telefonischen Sprechzeit einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem Gespräch geht es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen. Wir erheben gemeinsam, welche Probleme derzeit zu Turbulenzen führen.
Probatorik
Die sogenannte Probatorik (Kennlernphase) dient zunächst einer ausführlichen Diagnostik. Wir arbeiten gemeinsam Bedingungen heraus, die die individuellen Probleme begünstigt und ausgelöst haben und schließlich aufrechterhalten. Anhand des individuellen Erklärungsmodells leiten wir dann Therapieziele ab. Während der Probatorik ist es besonders wichtig, nachzuspüren, ob die „Chemie“ zwischen der Therapeutin und dem Patienten bzw. der Patientin stimmig ist. Sofern eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, kann dann ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden.
Therapie
Nun beginnt die eigentliche Therapie. In der Regel kommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einmal wöchentlich zu einer 50-minütigen Therapiesitzung. In Abhängigkeit des Alters und der Problematik werden die Bezugspersonen mit in die therapeutische Behandlung einbezogen. In meiner Arbeit als Psychotherapeutin vermittele ich Werkzeuge (Strategien), wie wir unser eigenes Denken und Handeln verändern können, um unangenehme Gefühle positiv beeinflussen zu können. Gemeinsam finden wir heraus, welche individuellen Werkzeuge als hilfreich empfunden werden. Diese werden dann von den Patienten und Patientinnen sowie deren Bezugspersonen im Alltag erprobt und etabliert.
Abschluss
Wenn der Patient bzw. die Patientin und die Bezugspersonen die Werkzeuge anwenden können und die Therapieziele erreicht sind, kann die Therapie abgeschlossen werden.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt nach Antragstellung die gesetzliche Krankenversicherung.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle bzgl. der genauen Regularien und bringen Sie die Antragsformulare mit. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).